Trennung

Wann liegt eine Trennung von Eheleuten vor?

 

Für die Scheidung einer Ehe ist das Trennungsjahr Voraussetzung.   Das ist vielen Ehepaaren nicht bekannt.

Trennung bedeutet die Aufhebung der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft. Das heißt nicht nur getrennte Schlafzimmer, sondern auch Einstellen jeglicher Versorgungsleistungen füreinander. Zum Beispiel:  Einkaufen, Kochen, Putzen, Waschen, Bügeln etc.  Die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft liegt auf jeden Fall vor, wenn ein Ehegatte aus der vormals ehelichen Wohnung ausgezogen ist und diese auch nicht mehr gemeinsam genutzt wird. Darüber hinaus ist auch ein Getrenntleben innerhalb einer Wohnung/ eines Hauses möglich (siehe >  Voraussetzungen für eine Scheidung).  

Benötige ich hierfür einen offiziellen Akt?

Eine offizielle Trennungsbestätigung durch ein Gericht ist nicht erforderlich. Anders ist dies z.B. in Italien. Hier reicht es aus, wenn ein Ehepartner bzw. dessen Anwältin/ Anwalt dem anderen Ehepartner mitteilt, dass das Getrenntleben mit sofortiger Wirkung eingeleitet wird und sämtliche Versorgungsleistungen für ihn eingestellt werden.  

Wie lange kann man getrennt leben ohne Scheidung?

Wie lange ist eine Trennung dauerhaft möglich, ohne die Scheidung einzureichen? Grundsätzlich sind Ehepaare nach der Trennung nicht verpflichtet, sich auch scheiden zu lassen. Es gibt viele Paare, die aus den unterschiedlichsten Gründen dauerhaft getrennt leben und verheiratet bleiben.  Gründe hierfür können sein: gemeinsame Kinder, Angst vor hohen Scheidungskosten, Zerschlagung eines Unternehmens, Vermeidung der Durchführung des Versorgungsausgleichs, hohes Alter u.s.w..

Wie lange dauert es vom Scheidungsantrag bis zur Scheidung?            

Im Normalfall dauert eine einvernehmliche Scheidung mit Durchführung des gesetzlichen Versorgungsausgleichs ca. vier bis sechs Monate. Ohne Durchführung des Versorgungsausgleichs kann sie sich auf zwei bis drei Monate verkürzen. Streitige Scheidungen können ein ganzes Jahr oder länger dauern.

Was ist während der Zeit der Trennung zu berücksichtigen?

Unterhaltsansprüche

Bei gemeinsamen minderjährigen Kindern ist zu prüfen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Kindesunterhalt besteht (näheres dazu siehe  > Kindesunterhalt). Darüber hinaus können Ansprüche auf Trennungsunterhalt gegenüber dem Ehegatten bestehen. Diese müssten durch  schriftliche  Aufforderung an den Ehepartner zur Auskunftserteilung über sein Einkommen und Zahlung geltend gemacht werden.

Auskunftsanspruch über das Vermögen

Seit dem 01.09.2009 besteht außerdem die Möglichkeit, von dem Ehepartner Auskunft über sein Vermögen zum Trennungszeitpunkt zu verlangen. Diese Auskunftsverpflichtung ist wechselseitig. Hierdurch soll es erschwert werden, Vermögen beiseite zu schaffen. Denn wenn das Endvermögen eines Ehegatten bei Zustellung des Scheidungsantrags niedriger ist als das Vermögen, das er in der Auskunft zum Trennungszeitpunkt angegeben hat, muss er darlegen und beweisen, dass die Vermögensminderung nicht auf illoyalen Handlungen beruht. Was dies im Einzelnen bedeutet, ist im anwaltlichen Beratungsgespräch zu klären.

Trennungs- und Scheidungsvereinbarung

Während der Trennungszeit sollte nach Möglichkeit eine einvernehmliche Regelung über die Nutzung der Ehewohnung/ Haus herbeigeführt werden. Dies gilt umso mehr, wenn Sie Kinder haben. Ein Streitpunkt kann auch die Frage nach dem Sorgerecht der Kinder sein. Diese  Punkte und noch weitere sollten so früh wie möglich vertraglich in einer sogenannten Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung festgehalten werden. Hierdurch kann ein sogenannter „Rosenkrieg“ vermieden werden. Vor dem Abschluss einer solchen außergerichtlichen Vereinbarung sollten Sie sich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen. Außerdem ist zu beachten, dass bei Regelungen bestimmter Angelegenheiten, zum Beispiel bezüglich

  • des Güterstandes,
  • bei Grundstücken sowie auch
  • beim Versorgungsausgleich

die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben ist.   Empfehlenswert ist die Beurkundung jedoch auch bei anderen Angelegenheiten, wie zum Beispiel

  • der Vereinbarungen über den Unterhalt,
  • über die Nutzung der Ehewohnung,
  • die Nutzung und Verteilung des Hausrates,
  • die Auseinandersetzung gemeinsamer Vermögenswerte,
  • die Übernahme von Darlehensverbindlichkeiten sowie
  • die Aufteilung gemeinsamer Konten.

Welche Rechtsfolgen entstehen bei einer Trennung?

Änderung der Steuerklasse

Spätestens in dem auf die Trennung folgenden Kalenderjahr, nicht dagegen erst mit Rechtskraft der Scheidung, ist der Wechsel in die Steuerklasse I bzw. II vorzunehmen. Sollte das Finanzamt Kenntnis von der Trennung erlangen und ein Wechsel nicht stattfinden, werden hohe Steuernachzahlungen fällig.

Krankenversicherung

Grundsätzlich bleiben Sie während der Trennungszeit bei Ihrem Ehegatten mitversichert. Erst mit Rechtskraft der Scheidung endet dieser Anspruch auf Mitversicherung. Dann müssen Sie eine eigene Krankenversicherung abschließen. Setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung und informieren Sie sich!

Trennungsunterhalt

Meistens entsteht mit Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Hierdurch sollen die ehelichen Lebensverhältnisse weiter aufrechterhalten bleiben. Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den gemeinsamen Einkünften und den Vermögensverhältnissen der Eheleute während der Ehezeit. Wie lange ein solcher Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Ein Verzicht auf laufenden und zukünftigen Anspruch auf Trennungsunterhalt ist unzulässig. Das gilt auch für einen Teilverzicht. Für die Vergangenheit ist ein Verzicht dagegen möglich.
Nach Rechtskraft der Scheidung kann ggf. auch ein Anspruch auf Unterhalt bestehen (sogenannter nachehelicher Unterhalt).

Zugewinnausgleich

Zu berücksichtigen ist, dass während der Trennungszeit das Vermögen der Ehepartner weiter anwachsen oder sich auch vermindern kann. Der Stichtag für die Berechnung des Endvermögens ist die Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten (sogenannte Rechtshängigkeit der Scheidung).

Versorgungsausgleich

Maßgebend für den Versorgungsausgleich sind die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Ein Ausgleich der Anwartschaften geschieht nur bei der Ehescheidung. Auch hier ist Stichtag wiederum der Tag, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugegangen ist (Rechtshängigkeit der Scheidung). Zu beachten ist daher, dass sich die Rentenanwartschaften während der Zeit der Trennung in der Regel weiter erhöhen.

Ehegattenerbrecht

Während der Trennung bleibt das Ehegattenerbrecht grundsätzlich weiterhin bestehen. Es endet erst mit Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten. Der Pflichtteilsanspruch ist weiterhin gültig. Sollte dieser ausgeschlossen werden, können Sie einen notariellen Erb- und oder Pflichtteilsverzicht vereinbaren.

 Tipp:

Sie sollten sich vor Abschluss einer Trennungsvereinbarung bzw. Scheidungsvereinbarung unbedingt beraten lassen.

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