Dauer des Scheidungsverfahrens

Die Dauer einer Scheidung lässt sich nicht genau bestimmen. Sie hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere

  • von der Auslastung des zuständigen Familiengerichts
  • ob ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird
  • ob die Renten-Konten der Eheleute bereits geklärt sind.

Im Normalfall dauert eine einvernehmliche Scheidung mit Durchführung des gesetzlichen Versorgungsausgleichs circa 4 -6 Monate.

Ohne Durchführung des Versorgungsausgleichs kann sie sich auf circa  2-3 Monate verkürzen.

Eine streitige Scheidung, d.h. wenn einer der Ehegatten nicht geschieden werden möchte oder Folgesachen nicht geklärt sind, kann 1 Jahr oder mehrere Jahre dauern.

Die Scheidungsdauer kann beschleunigt werden durch

  • eine schnelle Bearbeitung des Scheidungsantrags durch den Rechtsanwalt,
  • unverzügliche Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses an das Gericht (vorher wird der Scheidungsantrag der Gegenseite nicht zugestellt),
  • eigenes zügiges Ausfüllen der Formulare zum Versorgungsausgleich und Rücksendung an das Familiengericht oder
  • eventuell einen Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs.  Über die Möglichkeiten eines solchen Verzichtes berate ich Sie gerne in einem Beratungsgespräch in meiner Kanzlei (vgl. hierzu -> Versorgungsausgleich).

Entgegen weit verbreiteter Meinung wird ein Scheidungsverfahren nicht beschleunigt durch eine sogenannte Online oder Internet-Scheidung.

Sie haben Fragen zur Scheidung? Ich freue mich auf Ihren Anruf  unter: 06173-9880-906. Mein Büro liegt zwischen Bad Soden und Bad Homburg: in Kronberg.

 

 

 

 

 

Fühlen Sie sich eingeladen , persönlich mit mir in Kontakt zu treten.

Mit meiner Person und meinem Fachwissen stehe ich Ihnen in allen zivilrechtlichen Belangen sowie den Spezialgebieten Arbeitsrecht, Eherecht und Familienrecht zur Verfügung.