Trennung – Scheidung:
was tun?

 Das Thema Trennung und Scheidung ist aktueller denn je. Wenn man bedenkt, dass laut Statistik mehr als jede dritte Ehe geschieden wird, so ist der Informationsbedarf auf diesem Gebiet sicherlich groß.
Die Ursachen für diese Entwicklung dürften vielfältiger Natur sein. Dennoch sollte jeder Ehepartner, der sich mit dem Gedanken trägt, die Ehe zu beenden, zunächst prüfen, ob es sich nicht um eine vorübergehende Krise handelt, die mit fachkundiger Hilfe von außen (z. B. einer Eheberatung) überwunden werden kann. Insbesondere wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, sollten Trennung und Scheidung erst dann in Betracht gezogen werden, wenn alle anderen Versuche, die Ehe aufrecht zu halten mit Hilfe von Fachkräften, gescheitert sind. Oftmals wird nicht bedacht, welchem Leid und welchen psychischen Konflikten Kinder ausgesetzt sind, für die mit der Scheidung scheinbar auch immer der Verlust eines Elternteils verbunden ist. Wenn allerdings in der Ehe nur noch heftige Auseinandersetzungen stattfinden und diese sogar noch vor den Kindern ausgetragen werden, kann es besser sein, die Ehe zu beenden. Hierzu sollten Sie sich rechtzeitig anwaltlich beraten lassen!
In der Trennung und Scheidung kann auch eine Chance für die Eltern liegen, eine neue Beziehung zu den Kindern aufzubauen. Auf jeden Fall sollte auch hier fachkundiger Rat eingeholt werden (z. B. bei Familienberatungsstellen der Kreise oder Kinderpsychologen).
Das hier behandelte Thema „Trennung und Scheidung“ ist – abgesehen von der Vielzahl juristischer Probleme – gerade deshalb so schwierig, weil hier Gefühle, vor allem auch verletzte Gefühle, eine erhebliche Rolle spielen. Diese „emotionale Ebene“ verstellt oft den Blick auf eine sachliche Lösung, die gerade auch im Interesse gemeinsamer Kinder erstrebenswert wäre.
Bevor jedoch juristischen Einzelheiten behandelt werden, möchte ich Sie vorab zumindest auf die Möglichkeit hinweisen, wie Sie einen so genannten „Rosenkrieg“ vermeiden können. Wenn Sie mit Ihrem Ehemann oder Ihrer Ehefrau übereingekommen sind, dass für Sie die Ehescheidung die beste Lösung Ihrer Probleme ist, sollten Sie so früh wie möglich für die Trennungszeit sowie die Zeit nach der Scheidung einverständliche Regelungen treffen. Juristisch werden diese als „Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen“ bezeichnet. Vor dem Abschluss einer solchen außergerichtlichen Vereinbarung sollten Sie sich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen. Außerdem ist bei Regelungen bestimmter Angelegenheiten (z. B. bezüglich des Güterstandes, bei Grundstücken, des Versorgungsausgleichs) die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Empfehlenswert ist die Beurkundung jedoch auch bei anderen Angelegenheiten, wie z. B. Vereinbarungen über den Unterhalt oder die Nutzung der Ehewohnung während der Trennung.
Wenn nur Ihr Partner geschieden werden möchte und Ihnen einen Ehevertrag oder andere Vereinbarungen zur Unterzeichnung vorlegt, in denen Sie benachteiligt werden könnten (z. B. bei einem Unterhaltsverzicht oder Gütertrennung), sollten Sie umgehend anwaltlichen Rat einholen.

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