Scheidung ein finanzielles Risiko?

Heiraten ohne Ehevertrag?

Beim Kauf einer Immobilie werden in der Regel mehrere Finanzierungsangebote von Banken eingeholt, bevor der Termin beim Notar stattfindet. Im Gegensatz dazu machen sich viele Paare über die weitreichenden rechtlichen und finanziellen Folgen einer Eheschließung  keine Gedanken. Nur wenige Paare lassen sich vor der Heirat rechtlich beraten oder schließen gar einen Ehevertrag ab. Die meisten vertrauen darauf, dass ihre Ehe gut laufen wird und denken nicht über eine mögliche Scheidung und deren Folgen nach.

Gerade in der anfänglichen Phase des Verliebt Seins werden solche Gedanken meistens verdrängt oder als unromantisch empfunden. Der Abschluss eines Ehevertrages vor der Hochzeit wird meist sogar als Misstrauensbeweis  gegenüber dem Partner gewertet.

Kommt es später zur Trennung des Paares, folgt oft ein böses Erwachen.

Unterhalt während der Trennungszeit

Zwar besteht in der Regel im ersten Jahr der Trennung noch keine Verpflichtung zur Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit. Diese Verpflichtung besteht jedoch ab dem zweiten Trennungsjahr, sofern keine Kinder betreut werden müssen.

Unterhalt nach der Scheidung

Mit Rechtskraft der Scheidung endet der Anspruch auf Trennungsunterhalt. Und es entsteht möglicherweise ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Dieser muss separat geltend gemacht werden.

In der seit 2008 geltenden Unterhaltsreform wurde der Grundsatz der Eigenverantwortung verstärkt. Danach gilt, dass nach der Scheidung jeder Ehegatte für seinen Lebensunterhalt selbst verantwortlich sein soll. Vor der Unterhaltsreform orientierte sich der nacheheliche Unterhaltsanspruch meistens an den ehelichen Lebensverhältnissen. D. h. der geschiedene Ehegatte nahm oft lebenslang  an den während der Ehezeit  herrschenden Lebensverhältnissen teil. Es kam zu sogen. Versorgerehen nach dem Motto „einmal Chefarztgattin immer Chefarztgattin“.

Nach aktuellem Unterhaltsrecht  geht es (nur noch) um den Ausgleich eines Nachteils, den ein Ehepartner durch die Eheschließung wirtschaftlich erlitten hat (sogen. ehebedingter Nachteil). Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn er für gemeinsame Kinder und die Familie seine berufliche Tätigkeit aufgegeben oder eingeschränkt hat und deshalb weniger verdient. Ob ein Unterhaltsanspruch besteht, in welcher Höhe, ob befristet oder unbefristet, bedarf immer einer Einzelfallprüfung. Hierbei gibt es eine Vielzahl von Fragen, die häufig zu Auseinandersetzungen zwischen den Eheleuten führen.

Unterhalt für die Betreuung eines Kindes

Ein Unterhaltsanspruch nach der Scheidung kommt nur in Betracht, wenn ein gesetzlicher Unterhaltstatbestand vorliegt,

zum Beispiel:  Unterhalt wegen Betreuung eines gemeinschaftlichen minderjährigen Kindes (Betreuungsunterhalt).

Der Anspruch auf Betreuungsunterhalt besteht generell bis zum dritten Geburtstag des Kindes. In dieser Zeit ist der betreuende Elternteil nicht verpflichtet, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Danach kann sich der Anspruch auf Betreuungsunterhalt noch verlängern. Hierfür müssen jedoch besondere  kindbezogene und/ oder elternbezogene Gründe genau dargelegt und bewiesen werden. Wenn diese Gründe nicht vorliegen und die Betreuung des Kindes gesichert ist, muss der betreuende Elternteil ab dem dritten Geburtstag des Kindes wieder beruflich tätig werden.

In der überwiegenden Zahl sind es immer noch Frauen, die nach der Geburt von Kindern eine berufliche Auszeit nehmen.  Vielen Frauen ist die damit verbundene Problematik, dass sie wegen fehlender beruflicher Möglichkeiten im Anschluss an ihre Auszeit in finanzielle Nöte geraten können,  gar nicht bewusst.

Abschluss eines Ehevertrages – eine sinnvolle Investition

Eine gute Möglichkeit, jahrelange nervenaufreibende und kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen über den Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt wegen Betreuung gemeinschaftlicher Kinder zu vermeiden, ist der Abschluss eines Ehevertrages. Wer heiratet und gemeinsame Kinder plant, sollte möglichst noch vor der Eheschließung einen Ehevertrag schließen. Darin sollte demjenigen, der sich um die Erziehung der Kinder und den Haushalt kümmert und deshalb berufliche Einschränkungen hinnimmt, länger als drei Jahre Betreuungsunterhalt zugesprochen werden. Auch die Unterhaltshöhe sollte darin geregelt sein.  

Sinnvoll sind auch weitere Regelungen in einem Ehevertrag, wie zum Beispiel über die Güterstände, den  Ausgleich von Vermögen  oder von gesetzlichen und privaten Renten.

Fazit:

Durch das Unterhaltsrecht wird derjenige benachteiligt, der sich um Kindererziehung und Haushalt kümmert und deshalb seine berufliche Entwicklung hinten anstellt.

Beugen Sie dem vor durch Abschluss eines Ehevertrages!

Die Vereinbarung eines Ehevertrages ist eine sinnvolle Investition.

Ein Ehevertrag kann jederzeit auch nach der Eheschließung abgeschlossen werden!

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