Ihr Scheidungsantrag in guten händen

/voWann kann ein Scheidungsantrag gestellt werden? 

Die Scheidung kann im Regelfall beantragt werden, wenn die Eheleute ein Jahr voneinander getrennt leben. Der Scheidungsantrag kann kurz vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden. Wenn der Antrag zu früh eingereicht wird, kann es passieren, dass das Gericht den Scheidungsantrag kostenpflichtig zurückweist.

Der Scheidungsantrag kann nur von einem Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwältin gestellt werden. Es besteht Anwaltszwang.

Einvernehmliche Scheidung

Wenn beide Ehegatten den Scheidungsantrag stellen oder der andere dem Scheidungsantrag zustimmt, kann die Ehe geschieden werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es aus, wenn der antragstellende Ehegatte anwaltlich vertreten ist. Nähere Einzelheiten unter Voraussetzungen für eine Scheidung,  Einvernehmliche Scheidung nach einjähriger Trennung.

Streitige Scheidung

Wenn ein Ehegatte mit der Scheidung nicht einverstanden ist oder keine Einigung über eine Folgesache (z. B. Kindes- oder Ehegattenunterhalt) besteht, kommt es zu einer sogen. „streitigen Scheidung“. In diesem Fall muss der die Scheidung beantragende Ehegatte das Scheitern der Ehe beweisen.

Bei einer Trennungszeit von mehr als drei Jahren wird die Ehe auch gegen den Willen des anderen Ehegatten geschieden. Dies gilt auch ohne den Nachweis des Scheiterns der Ehe.  In diesem Fall gilt die Ehe allein aufgrund des Zeitablaufs als unwiderlegbar zerrüttet.

Unterlagen für den Scheidungsantrag

Für das Einreichen des Scheidungsantrags werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Heiratsurkunde (amtlich beglaubigte Abschrift)
  • Geburtsurkunden der Kinder bei gemeinsamen minderjährige Kindern (amtlich beglaubigte Abschriften)
  • ggf. notarieller Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung (amtlich beglaubigte Abschrift)
  • unterzeichnete Vollmacht für den Rechtsanwalt

Zuständiges Gericht

Der Scheidungsantrag wird bei dem Familiengericht – einer Abteilung des Amtsgerichts – eingereicht.

Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, ergibt sich aus einem besonderen Verfahrensgesetz in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 122 Ziffern 1-6 FamFG). Danach ist eine zwingende Reihenfolge einzuhalten ist. In Ziffer 1 ist geregelt, dass das Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Beispiel:

Wenn Sie oder Ihr Ehegatte mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern in Kronberg, Königstein, Glashütten, Bad Soden, Eppstein, Kelkheim,  Schmitten, Schwalbach oder Weilrod wohnen, dann ist das Familiengericht Königstein für Ihren Scheidungsantrag zuständig.

Die Prüfung einer weiteren  Reihenfolge bei der örtlichen Zuständigkeit muss unbedingt sorgfältig erfolgen. Ansonsten droht bei örtlicher Unzuständigkeit eine Abweisung des Scheidungsantrags, sofern kein Verweisungsantrag an das zuständige Gericht gestellt wird. Unter Welches Familiengericht können Sie unter weitere Einzelheiten zur Zuständigkeit des Gerichts nachlesen.

Zustellung des Scheidungsantrags

Nachdem der Scheidungsantrag von dem Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin bei dem   zuständigen Familiengericht eingereicht wurde, stellt das Familiengericht den Antrag dem anderen Ehegatten zu. Die Zustellung des Scheidungsantrags löst bestimmte maßgebende Stichtage aus, nämlich

Vor- und Nachteile des Scheidungsantrags

 – mögliche Konsequenzen

Wichtig ist daher, dass Sie sich vor Ablauf des Trennungsjahres juristischen Rat über mögliche Konsequenzen des Scheidungsantrags einholen. Gerne erörtere ich mit Ihnen die Vor- und Nachteile eines Scheidungsantrags beziehungsweise eines (fortdauernden) Getrenntlebens.

Bei Bedarf stelle ich den Scheidungsantrag für Sie und vertrete ich Sie bei Ihrer Scheidung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin! Meine Kanzlei liegt im Vordertaunus auf dem Weg von Glashütten/Königstein Richtung Oberursel/ Bad Homburg: in Kronberg.

Fühlen Sie sich eingeladen , persönlich mit mir in Kontakt zu treten.

Mit meiner Person und meinem Fachwissen stehe ich Ihnen in allen zivilrechtlichen Belangen sowie den Spezialgebieten Arbeitsrecht, Eherecht und Familienrecht zur Verfügung.