Scheidungsvereinbarung

„Ein Vertrag ist immer besser als ein Gerichtsbeschluss“

 

Was ist eine Scheidungsvereinbarung?

In einer Scheidungsvereinbarung – auch Scheidungsfolgenvereinbarung genannt – werden die Folgen einer Scheidung geregelt. Wenn Sie beabsichtigen, sich scheiden zu lassen, sollten Sie so früh wie möglich, die Trennungs- und Scheidungsfolgen in einer Vereinbarung regeln. Viele Paare fragen sich, ob denn eine vertragliche Vereinbarung während einer Trennung und Scheidung möglich und sinnvoll ist, wenn Sie in Zeiten einer funktionierenden Ehe keinen Ehevertrag geschlossen haben. Die Antwort lautet ganz klar: ja, sie sollten es auf jeden Fall versuchen. Tatsache ist, dass Sie oft jahrelang während intakter Ehe gemeinsam gewirtschaftet haben. Weshalb sollte jetzt über solche grundlegenden wirtschaftlichen und sonstigen Fragen bei der Auseinandersetzung der Ehe ein Richter entscheiden? Ist es nicht besser, wenn Sie selbst über die Inhalte der Auseinandersetzung bestimmen? Der Abschluss einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung ist auf alle Fälle nervenschonender und preiswerter, als eine möglicherweise jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung über mehrere Instanzen.

wann kann eine Scheidungsvereinbarung abgeschlossen werden?

Eine solche Vereinbarung kann grundsätzlich während der gesamten Dauer des Getrenntlebens bis zur Rechtskraft der Scheidung geschlossen werden.

Was kann in einem solchen Vertrag geregelt werden?

In einer Scheidungsvereinbarung sollten Regelungen zu folgenden Punkten  enthalten sein:

  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt für die Dauer des Getrenntlebens, sogenannter „Trennungsunterhalt“
  • nachehelicher Ehegattenunterhalt
  • elterliche Sorge
  • Umgangsrecht
  • Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung
  • Nutzung und Aufteilung des gemeinsamen Hausrats
  • Aufteilung gemeinsamer Konten, Depots
  • Regelung von Darlehensverbindlichkeiten
  • Kündigung / Änderung von Versicherungsverträgen
  • Steuererstattung, Steuernachzahlung
  • Wahl der Steuerklassen
  • Güterstand
  • Auseinandersetzung des Vermögens
  • Versorgungsausgleich: Regelung gesetzlicher und privater Rentenversicherungen oder Betrieblicher Altersversorgungen

Welche Regelungen sind unzulässig?

Unzulässig sind Regelungen, die einen Verzicht auf Trennungs- und Betreuungsunterhalt sowie auf Kindesunterhalt für die Zukunft enthalten. Darüber hinaus können Eltern auch nicht darüber entscheiden, wer die elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder erhalten soll.

Welche Form muss eine solche Vereinbarung haben?

Änderungen des Güterstandes sowie Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich und den Versorgungsausgleich müssen notariell beurkundet werden. Auch Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt bedürfen der notariellen Beurkundung, wenn sie vor Rechtskraft der Scheidung getroffen werden.

Welche Kosten entstehen durch eine Scheidungsvereinbarung?

Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert der Punkte, die geregelt werden. Grundsätzlich sind die Anwalts- und Notargebühren umso höher, je höher die zugrunde liegenden Gegenstandswerte sind, über die verhandelt wird.  Allerdings ist ein mehrjähriger über mehrere Instanzen geführter Rechtsstreit auf jeden Fall kostspieliger bei ungewissem Ausgang. Lassen Sie sich so früh wie möglich anwaltlich beraten. Solange eine Kommunikation mit dem Partner möglich ist, können die Weichen für den Abschluss einer Scheidungsvereinbarung und ein einvernehmliches Scheidungsverfahren gestellt werden!

Sie haben Fragen zu einer Scheidungsvereinbarung? Rufen Sie gleich an und lassen sich beraten! Ich freue mich auf Ihren Anruf unter: 06173-98 80.906.  Meine Kanzlei liegt zwischen Oberursel und Königstein: in Kronberg im Taunus bei Frankfurt.

Fühlen Sie sich eingeladen , persönlich mit mir in Kontakt zu treten.

Mit meiner Person und meinem Fachwissen stehe ich Ihnen in allen zivilrechtlichen Belangen sowie den Spezialgebieten Arbeitsrecht, Eherecht und Familienrecht zur Verfügung.