Abfindungen im Arbeitsrecht

Gibt es einen Anspruch auf auf eine Abfindung?

Viele Arbeitnehmer kommen mit falschen Vorstellungen in das Beratungsgespräch: Sie meinen, dass ihnen bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich ein Anspruch auf Abfindung gegenüber dem Arbeitgeber zusteht. Diese Vorstellung ist falsch. Einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung gibt es nur ausnahmsweise. Dieser kann zum Beispiel in sogenannten „Sozialplänen“ zwischen der Unternehmensleitung und dem Betriebsrat vereinbart werden. In Sozialplänen werden Regelungen über den Ausgleich nachteiliger wirtschaftlicher Folgen bei umfangreichen Umstrukturierungen oder Stellenabbau getroffen.

Warum werden Abfindungen gezahlt?

Wie aber kommt es, dass im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses dennoch sehr häufig vom Arbeitgeber eine Abfindung gezahlt wird? Der Grund liegt darin, dass viele Arbeitnehmer gegen die Kündigung vorgehen und Kündigungsschutzklage erheben. An die Rechtmäßigkeit einer Kündigung werden vom Gesetzgeber und  der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung hohe Anforderungen  gestellt. siehe hierzu: Ordentliche Kündigung und Außerordentliche Kündigung In vielen Fällen ist zweifelhaft, ob die Kündigung diesen Anforderungen genügt oder ob sie unwirksam ist. Hinzu kommt, dass die Arbeitsgerichte chronisch überlastet sind und der Kündigungsrechtsstreit mehrere Monate, in den höheren Instanzen sogar mehre Jahre dauern kann.

Welche Risiken hat der Arbeitgeber bei einem Kündigungsrechtsstreit?

Wenn der Arbeitgeber den Kündigungsschutzprozess verliert, bedeutet das, dass er den Arbeitnehmer weiter beschäftigen und folglich sein Gehalt zahlen muss. Somit besteht bei einem Kündigungsrechtsstreit für den Arbeitgeber immer das Risiko, dass er am Ende eines jahrelangen Prozesses den Lohn für die gesamte Zeit nachzuzahlen hat. Wegen der Unvorhersehbarkeit  des Ausgangs der Kündigungsschutzklage und dem damit verbundenen wirtschaftlichen Risiko in Bezug auf die zu tragenden Folgekosten ist der Arbeitgeber sehr oft bereit, das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer gegen Zahlung einer Abfindung einvernehmlich zu beenden. Aufgrund der Unwägbarkeiten des Ausgangs von Kündigungsrechtsstreitigkeiten und damit verbundener Folgekosten sollten Sie mit der Rechtmäßigkeitsprüfung einer Kündigung sowie dem sachlich fundierten Vortrag vor Gericht immer einen in Arbeitsrecht erfahrenen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin beauftragen.

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Mit meiner Person und meinem Fachwissen stehe ich Ihnen in allen zivilrechtlichen Belangen sowie den Spezialgebieten Arbeitsrecht, Eherecht und Familienrecht zur Verfügung.