Leitende Angestellte

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Wer ist ein leitender Angestellter?

Leitende Angestellte sind Arbeitnehmer, die für einen Teilbereich ihres Betriebes eigene Verantwortlichkeit tragen, jedoch keine Organmitglieder (wie z. B. Geschäftsführer oder Vorstand) der Gesellschaft sind. Aufgrund der besonders herausgehobenen Stellung der leitenden Angestellten obliegen ihnen besondere Treuepflichten gegenüber dem Arbeitgeber.

Gelten besondere Vorschriften für leitende Angestellte?

Kündigung von leitenden Angestellten

Bei der Kündigung von leitenden Angestellten sind Sondervorschriften zu beachten. Hier muss der Arbeitgeber für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses keinen Grund angeben. Bei Angestellten, die den unternehmerischen Aufgaben sehr nahe stehen, geht das Gesetz ohne weiteres von einer Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses aus, wenn es zu einer Kündigung kommt. Der Arbeitgeber kann die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung verlangen. Da solche Abfindungen oftmals sehr gering sind, hat der Arbeitgeber ein großes Interesse daran, möglichst viele Arbeitnehmer mit Leitungsfunktion zum leitenden Angestellten zu machen. Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung ist jedoch bei der Frage, ob der betreffende Arbeitnehmer als leitender Angestellter anzusehen ist, äußerst restriktiv. Sollte dies nicht der Fall sein, gelten die Bestandsschutzvorschriften des Kündigungsschutzgesetzes.

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  • Wettbewerbsverbot
  • Datenschutz
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