Höhe arbeitsrechtlicher Abfindungen

Wonach richtet sie sich?

Die Höhe der Abfindung ist ausschließlich Verhandlungssache. Es gibt weder gesetzliche Mindest- noch Höchstgrenzen. Sie hängt auch von der rechtlichen Ausgangssituation bei  einer Kündigung und dem Verhandlungsgeschick ab. Bei den Arbeitsgerichten hat sich eine Regelung von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr eingebürgert. Beispiel: Bei einem Bruttomonatsverdienst von 3.000 Euro erhält der Arbeitnehmer nach zehnjähriger Beschäftigung eine Abfindung von 15.000 Euro, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt war.

Abfindungshöhe  bei älteren Arbeitnehmern

Bei älteren Arbeitnehmern, das heißt ab dem 55. Lebensjahr, gilt als Richtschnur eine  Abfindung  vom einem ganzen Bruttomonatseinkommen pro Beschäftigungsjahr.   Diese Regelung dient jedoch nur als Orientierungshilfe: In der Praxis wird bei Verhandlungen über die Höhe der Abfindung häufig auch nach unten oder oben abgewichen. Insbesondere bei kürzeren Beschäftigungszeiten wird nach oben abgewichen.

Kriterien

Wesentliche Anhaltspunkte für die Abfindungshöhe sind die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sowie auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers. Auf welche Abfindungssumme sich die Parteien einigen, hängt nicht zuletzt von ihrem Verhandlungsgeschick ab. Ohne professionelle Unterstützung ist es oft schwierig, die für die Abfindungshöhe maßgeblichen Kriterien richtig einzuschätzen. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich von einem arbeitsrechtlich  erfahrenen Anwalt juristisch beraten zu lassen.

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