Aufhebungsvertrag

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Aufhebungsverträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind  beliebt, da sie das Arbeitsverhältnis schnell und einvernehmlich beenden können und dadurch einen Kündigungsrechtsstreit vor dem Arbeitsgericht von vorneherein vermeiden. Für den Arbeitgeber bietet der Aufhebungsvertrag neben der Vermeidung eines möglicherweise langwierigen und kostspieligen Kündigungsprozesses insbesondere den Vorteil, dass der allgemeine und besondere Kündigungsschutz nicht greifen und der Betriebsrat nicht zu beteiligen ist. Für den Arbeitnehmer kann ein Aufhebungsvertrag Vorteile bieten, wenn der Arbeitgeber zum Beispiel ein sehr gutes Zeugnis verspricht oder die Zahlung einer Abfindung. Allerdings drohen dem Arbeitnehmer bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages  auch erhebliche sozialversicherungsrechtliche Nachteile: die Arbeitsagentur kann gegen ihn eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld verhängen, sofern er nicht einen wichtigen Grund für die freiwillige Arbeitsplatzaufgabe anführen kann.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag (oder “Auflösungsvereinbarung“) ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt auflöst. Während  eine Kündigung eine einseitige Erklärung ist, die auch dann wirkt, wenn der Gekündigte mit ihr nicht einverstanden ist, ist ein Aufhebungsvertrag eine zweiseitige Regelung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ein Aufhebungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Das bedeutet, dass er von beiden Parteien auf derselben Urkunde unterzeichnet werden muss. Ein per Telefax oder E-Mail geschlossener Aufhebungsvertrag ist daher in der Regel nichtig.

Wann werden Aufhebungsverträge abgeschlossen?

Aufhebungsverträge kommen oft in folgenden Situationen vor:

  • Der Arbeitgeber möchte aus wirtschaftlichen Gründen einem Arbeitnehmer kündigen und will dabei die rechtliche Unsicherheit einer betriebsbedingten Kündigung vermeiden.
  • Auch bei Vorliegen von arbeitsrechtlichen Pflichtverstößen des Arbeitnehmers ist immer fraglich, ob eine verhaltensbedingte Kündigung vor Gericht Bestand hätte, so dass ein Aufhebungsvertrag auf jeden Fall die sicherere Variante für den Arbeitgeber darstellt.
  • Der Arbeitnehmer hat eine neue Stelle gefunden und möchte diese vor Ablauf der Kündigungsfrist beginnen.

Arbeitgeberinteressen

Für den Arbeitgeber ist der Aufhebungsvertrag in der Regel von Vorteil, auch wenn von ihm meistens die Zahlung einer Abfindung erwartet wird. Wenn das ausgehandelte Gesamtergebnis im Aufhebungsvertrag ausgewogen die Risikoverteilung in einem möglichen Arbeitsgerichtsprozess widerspiegelt, ist der Aufhebungsvertrag für ihn die bessere Alternative.

Arbeitnehmerinteressen

Arbeitnehmer, denen ein Aufhebungsvertrag angeboten worden ist, sollten Vor- und Nachteile sorgfältig gegeneinander abwägen. Auf jeden Fall aber sollten sie sich rechtzeitig vor Unterzeichnung des Vertrages anwaltlich beraten lassen, um arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Nachteile zu vermeiden. Bei geschickter Gestaltung des Arbeitsvertrages kann die Sperrzeit und eine mögliche Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld vermeiden werden. Beim arbeitsgerichtlichen Vergleich drohen diese Nachteile in der Regel nicht.

 

Meine Leistungen für Sie:

  • Ausgestaltung und Überprüfung von Aufhebungsverträgen
  • Aushandlung einer entsprechenden Abfindung
  • Freistellungsregelung mit Vergütungszahlung
  • Abgeltung von Überstunden und Resturlaub
  • Regelungen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
  • Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
  • Vermittlungsfunktion zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Fühlen Sie sich eingeladen , persönlich mit mir in Kontakt zu treten.

Mit meiner Person und meinem Fachwissen stehe ich Ihnen in allen zivilrechtlichen Belangen sowie den Spezialgebieten Arbeitsrecht, Eherecht und Familienrecht zur Verfügung.